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Mittwoch, 28. Oktober 2009 von heikoheftich Polizeipresse in einer anderen Sache: „[…] Aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray erwartet nun der Beschuldigte ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Zugleich stellt der Pfeffersprayeinsatz gegen Menschen einen Verstoß gegen das Waffengesetz darf. So, so ein Verstoß gegen das Waffengesetz…mhhh. Zum Glück überfällt die Polizei keine Kneipen und sprüht diese per Waffengesetz verbotene Substanz literweise dorthinein… Oder? Kategorie: Cops, Photographie, Politisches | Kommentare deaktiviert für 3, 2, 1 – Start! |
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