Zweierlei Maß? |
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Freitag, 8. April 2011 von heikoheftich Urteile des DFB (Deutscher Fussball Bund) Fall 1: u.a. Leuchtrakete von Rostockern beim Spiel in Dresden auf Schiedsrichtergespann, Spieler und Kinder VOR Spielbeginn geschossen = 2 Auswärtsspiele ohne Rostocker Fans, Zahlung von 27.000 € Schadensersatz/Einnahmeausfälle an Heimvereine Fall 2: Bierbecher in der 88. Minute von Zuschauer des Spiels FCSP vs. Schalke Richtung Linienrichter geworfen und getroffen = sogenanntes „Geisterspiel“ ohne jegliche Zuschauer (vermutete Einnahme- ausfälle für den Verein 750.000 €) Fall 3: „12. Oktober 1995: Eine Platzsperre für ein Erstligaspiel wird gegen Hansa Rostock verhängt, weil der Verein beim 2:0 gegen den FC St. Pauli im September 1995 die Aufsichtspflicht vernachlässigt hatte. Nach Rauchbombenwürfen waren zwei St. Pauli-Spieler wegen Beeinträchtigung ihrer Sehkraft aus der Partie genommen worden. Der Ursachen-Nachweis konnte durch die Hamburger nicht erbracht werden; es gab «nur» die Platzsperre gegen Hansa und eine Geldstrafe von 7000 Mark. Rostock bestreitet das «Strafspiel» gegen Frankfurt in Berlin.“ (Quelle: von hier; Anm. d. Red: Rostock spielte in Berlin vor ca. 50.000 Zuschauern – neuer und nicht wieder erreichter Zuschauerrekord…) Kategorie: FC St. Pauli, Link, Photographie | 1 Kommentar » |
1 Kommentar zu “Zweierlei Maß?” |
heftich, heiko!
http://www.bild.de/sport/fussball/st-pauli/bueskens-soll-stanislawski-beerben-17374980.bild.html
Bild steckt doch im Po vom HSV!